Bundesrichter (Vereinigte Staaten)

In den Vereinigten Staaten werden als Bundesrichter (engl. federal judge) normalerweise diejenigen Richter bezeichnet, welche gemäß Artikel III der Verfassung der Vereinigten Staaten vom Präsidenten ernannt und vom Senat bestätigt wurden.

Gemäß Artikel III Absatz 1 der Verfassung liegt die rechtsprechende Gewalt beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten sowie weiteren unter ihm stehenden und vom Kongress einzurichtenden Bundesgerichten. Aktuell sind dreizehn Bundesberufungsgerichte (engl. courts of appeals), 94 Bundesbezirksgerichte (engl. district courts) und ein Gericht für Internationalen Handel (engl. Court of International Trade) eingerichtet. Jeder Richter, welcher an eines der vorgenannten Gerichte (einschließlich des Obersten Gerichtshofes) berufen worden ist, wird als Bundesrichter bezeichnet.

Es existieren einige weitere Bundesgerichte, die jedoch nicht gemäß Artikel III der Verfassung eingerichtet wurden, sondern ihre Entscheidungsgewalt als teilweise von der Legislative abhängige Institutionen aus Artikel I der Verfassung herleiten. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die Einrichtung solcher Gerichte zwar zulässig ist, ihre Entscheidungsmacht jedoch teilweise beschränkt ist. Dennoch werden gelegentlich auch die Richter an diesen Gerichten als Bundesrichter bezeichnet. Um sie von den Richtern an den oben genannten Gerichten zu unterscheiden, werden sie häufig „Nicht-Artikel-III-Richter“ (engl. Non-Article III judges) genannt.


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